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Zahlungsaufforderung

Zahlungsaufforderung

Warum habe ich eine Zahlungsaufforderung erhalten?

Beim Kauf mit SEPA.net haben Sie uns beauftragt, von Ihrem Girokonto den Bezahlbetrag einzuziehen. Dazu haben Sie Ihre Kontodaten (Kontoinhaber, Kontonummer, Bankleitzahl) eingegeben und uns bestätigt, dass eine Lastschrift von diesem Konto möglich ist. Ihre Bank konnte die Lastschrift jedoch nicht ausführen. Dies bedeutet, dass uns weitere Kosten insbesondere in Form der „Rücklastschriftgebühren“ der Bank entstanden sind. Den ursprünglichen Bezahlbetrag sowie die entstanden Kosten müssen Sie nun überweisen.

Sollten Sie den Betrag bereits überwiesen haben, sehen Sie die Mahnung bitte als erledigt an.

Warum konnte meine Lastschrift nicht ausgeführt werden?

Die von Ihnen angegebene Bank konnte die Lastschrift nicht ausführen oder der Lastschrift wurde widersprochen. Dafür gibt es verschiedene Gründe:

  • Ihr Konto war zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht gedeckt
  • Die von Ihnen angegebene Kontonummer oder Bankleitzahl war falsch
  • Der Name des Kontoinhabers war falsch
  • Das Konto ist gesperrt oder gelöscht
  • Der Lastschrift wurde widersprochen

Den genauen Grund, warum Ihre Lastschrift nicht ausgeführt wurde, finden Sie auf Ihrer Zahlungsaufforderung, die Sie per E-Mail erhalten haben.

Wieso taucht die zurückgewiesene Lastschrift nicht in meinem Kontoauszug auf?

Wenn Ihre Bank aus einer der oben genannten Gründe die Lastschrift nicht ausführen kann, erhalten Sie in der Regel einige Tage später einen Brief Ihrer Bank. Bitte prüfen Sie Ihren Briefeingang, ob Sie ein solches Schreiben bereits erhalten haben. Ansonsten fragen Sie bitte bei Ihrer Bank nach und nehmen Sie dazu die Zahlungsaufforderung mit. Nicht eingelöste Lastschriften tauchen nicht auf Ihrem Kontoauszug auf.

Wenn die Bankdaten im Bezahlprozess fehlerhaft eingegeben werden, können die Banken die Abbuchung nicht zuordnen und somit keine Buchung durchführen.

Was muss ich jetzt tun?

Da wir den Betrag nicht per Lastschrift von Ihrem Konto einziehen konnten, müssen Sie den Betrag nun manuell (am Bankschalter oder per Online-Banking) überweisen. Alle Informationen zur Überweisung finden Sie in Ihrer Zahlungsaufforderung. Bitte geben Sie unbedingt das Aktenzeichen an, damit wir Ihre Zahlung richtig verbuchen können.

Warum entstehen durch die Rücklastschrift Mehrkosten?

Um zu verstehen, warum die Banken Rücklastschriftgebühren erheben, muss man das Prinzip der Rücklastschrift kurz erklären: Wir reichen Ihren Auftrag für die Lastschrift bei unserer Bank ein. Diese prüft unsere Berechtigung und leitet den Auftrag weiter an Ihre Bank. Ihre Bank prüft, ob das Konto existiert und genügend Deckung vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, gibt Ihre Bank die Lastschrift an unsere Bank zurück und erhebt dafür Gebühren („Rücklastschriftgebühr der Fremdbank“). Unsere Bank wiederum reicht die zurückgewiesene Rücklastschrift inkl. Gebühren weiter an uns zurück und erhebt dafür ebenfalls Gebühren („Rücklastschriftgebühr der Eigenbank“). Die Summe der Gebühren wurde von unserem Bankkonto abgezogen. Wie im Geldverkehr gesetzlich vorgesehen, reichen wir diese Gebühren an Sie als Verursacher weiter. Dies ist für Sie und uns ärgerlich, lässt sich aber leider nicht vermeiden.

Bitte beachten Sie: Da wir auf die Rücklastschriftgebühren der Banken keinen Einfluss haben, bemühen wir uns, unsere Bearbeitungsgebühren so niedrig wie möglich zu halten.

Warum gibt es denn überhaupt das Lastschriftverfahren?

Das Lastschriftverfahren ist besonders komfortabel und verbraucherfreundlich, da Sie ohne viel Aufwand Zahlungen abwickeln können. Wenn das Konto ausreichend gedeckt ist, gibt es auch keine Probleme und die Abwicklung ist günstig und für beide Seiten sehr bequem. Teuer wird es nur, wenn das Konto nicht gedeckt oder die Kontoangaben fehlerhaft sind, denn dann berechnen die Banken die Rücklastschriftgebühren auf die weder wir noch der Anbieter der Leistung Einfluss haben.

Was passiert, wenn eine Zahlungsaufforderung nicht bezahlt wird?

Wenn ein Schuldner den Betrag nicht innerhalb der in der Zahlungsaufforderung angegebenen Frist ausgleicht, wird die Forderung an das Mahnwesen übergeben. Der Schuldner erhält dann eine Mahnung und der Forderungsbetrag erhöht sich um die Mahngebühren (7,90 €). Wird auch dieser Betrag nicht ausgeglichen, erhält der Schuldner eine letzte außergerichtliche Mahnung mit weiteren Mahngebühren (15,80 €). Anschließend wird die Forderung an einen Anwalt übergeben, der einen gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheid beantragt. Dies ist mit einer kostenpflichtigen Adressauskunft verbunden, deren Kosten (64,20 €) der Schuldner neben den Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen hat. Der Mahnbescheid wird gegenüber dem Gericht unter anderem auf § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 Strafgesetzbuch (Eingehungsbetrug) gestützt.

Es wird dringend geraten, den offenen Betrag umgehend unter Angabe des Aktenzeichens zu begleichen