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Mahnung

Information zu Ihrer Mahnung

Warum habe ich eine Mahnung erhalten?

Beim Kauf mit SEPA.net haben Sie uns beauftragt, von Ihrem Girokonto den Bezahlbetrag einzuziehen. Dazu haben Sie Ihre Kontodaten (Kontoinhaber, Kontonummer, Bankleitzahl) eingegeben und bestätigt, dass eine Lastschrift von diesem Konto möglich ist. Ihre Bank konnte die Lastschrift jedoch nicht ausführen, wodurch weitere Kosten entstanden sind. Dazu hatten wird Ihnen eine Zahlungsaufforderung geschickt, konnten jedoch nach Ablauf der Zahlungsfrist keinen Zahlungseingang feststellen. Daher wurde die Forderung an das Mahnwesen übergeben, wodurch weitere Kosten entstanden sind. Sie müssen den Mahnbetrag nun per Überweisung ausgleichen.

Sollten Sie den Betrag bereits überwiesen haben, sehen Sie die Mahnung bitte als erledigt an.

Warum konnte meine Lastschrift nicht ausgeführt werden?

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Was muss ich jetzt tun?

Um weitere Kosten und rechtliche Schritte zu vermeiden, überweisen Sie den Betrag innerhalb der Zahlungsfrist am Bankschalter oder per Online-Banking. Alle Informationen zur Überweisung finden Sie in Ihrer Mahnung. Bitte geben Sie unbedingt das Aktenzeichen an, damit wir Ihre Zahlung richtig verbuchen können.

Was passiert, wenn eine Mahnung nicht bezahlt wird?

Wird die Mahnung nicht fristgerecht bezahlt, erhält der Schuldner eine letzte außergerichtliche Mahnung und trägt die damit verbundenen zusätzlichen Kosten (15,80 €). Erfolgt auch hier kein fristgerechter Zahlungseingang, wird die Forderung an einen Anwalt übergeben, der einen gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheid beantragt. Dies ist mit einer kostenpflichtigen Adressauskunft verbunden, deren Kosten (64,20 €) der Schuldner neben den Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen hat. Der Mahnbescheid wird gegenüber dem Gericht unter anderem auf § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 Strafgesetzbuch (Eingehungsbetrug) gestützt.

Nach Ablauf der Mahnfrist der letzten Mahnung wird die Forderung automatisch und ohne weitere Ankündigung an den Anwalt übergeben. Es wird dringend geraten, den offenen Mahnbetrag umgehend unter Angabe des Aktenzeichens zu begleichen.